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Thema Brut- und Setzzeit

Brut- und Setzzeit
28.03.2011 09:16
Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage zur Brut- und Setzzeit die allgemein ja am 1. April beginnt (in Niedersachsen und Bremen schon am 15. März).
Bei Wiki ist folgender Artikel hinterlegt

Brut- und Setzzeit

In Kisdorf wohnten wir im und am Naturschutzgebiet. Da war ganzjährig an den meisten Stellen Anleinpflicht, unabhängig ob nun Brut- und Setzzeit ist.

Lt. Wiki ist es in Bremen und Niedersachen am strengsten geregelt, nämlich das dort eine generelle Anleinpflicht zu dieser Zeit besteht.

Bei den anderen Bundesländern gilt eher eine verschärfte oder besondere Aufsichtspflicht, das bedeutet aber generell nicht das ein Leinenzwang herrscht wie in Niedersachsen und Bremen. So entnehme ich das mal dem Text.
Beim googeln habe ich auch nichts anderes gefunden.

Mal abgesehen davon, das keiner von uns ja will, das den Tieren etwas passiert, ist nun meine Frage warum das A: nicht einheitlich geregelt ist und B: wo kann man das der anderen Bundesländer nachlesen?
Warum wird hier unterschieden und die verschärfte oder wie dort beschrieben "besondere" Aufsichtspflicht ist ja auch dehnbar.

Weiß da jemand was zu?
30.03.2011 06:43
Hat Niemand etwas dazu zu sagen?
30.03.2011 06:50
Ich kann dir leider gar nicht weiterhelfen.
30.03.2011 11:58
Ich versuche mal, aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren: Die Brut- und Setzzeit ist ein bundesweiter Begriff. Auch die Zeiten sind einheitlich.

Dennoch sind die Forstverordnungen so weit ich weiß, Ländersache, und Anleinpflichten bzw. deren Kontrolle und Ahndung letztlich sogar Gemeindesache.

Wir haben letztes Jahr mal das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft von Niedersachsen angeschrieben und etwas ausführlicher nachgefragt, weil wir hier innerorts mal angepöbelt wurden, weil unser Hund unangeleint AUF dem Weg lief. Ich hab im Moment nicht im Kopf, wo ich das Antwortschreiben hin getan habe, aber das wäre möglicherweise ein Tipp, direkt nach zu fragen. Was gilt wo?

Ich habe von Gemeinden in Niedersachsen gehört, da wurden 1000 Euro Bußgelder erhoben, das war damals in Jever. Dann gibt es Kontrollpersonen, die akzeptieren Schleppleinen, andere wieder nicht...

Es ist sehr schwammig. Auch in dem Antwortschreiben fand ich ne Menge Interpretationsspielraum.

LG Anja
30.03.2011 12:38
Danke für die Info.
In Niedersachsen beginnt die Zeit ja auch schon am 15. März.
Es ist ja so, das wohl in den anderen Bundesländern keine generelle Leinenpflicht zu dieser Zeit herrscht.
So habe ich es zumindest verstanden.
30.03.2011 14:19
Nein, hier beginnt sie am 1. April. Es gibt aber Bereiche, da ist die Zeit anders. Bei uns vorne am Watt in den Schutzzonen, da gelten andere Termine.

LG Anja
30.03.2011 19:00
Bei uns gibt es außerorts keine Leinenpflicht. Das ist Gemeindesache.


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