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Thema Ärger mit Besuchshunden in der Wohnung meines Partners

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Ärger mit Besuchshunden in der Wohnung meines Partners
25.11.2011 18:24
Hallo Ihr lieben,

mein Partner wohnt in einem Mietshaus mit insg. 4 Partein in einer 2 Zimmer Wohnung , in der Haustierhaltung laut Mietvertrag erlaubt ist, allerdings nach Absprache mit der Vermieterin.

Ich bin dort nicht gemeldet und lediglich nur zu Besuch da, wenn es hochkommt vielleicht 2 mal die Woche. Ich nehme jedesmal die Hunde mit 2 Mittelgroße und ein kleiner.

Die Nachbarn haben sich bisher überhaupt nicht beschwert, alle wissen, das die Hunde da sind. Und sind teilweise sogar begeistert, wie toll die erzogen sind, weil man von Ihnen nie einen Mucks hört.

Ob die Vermieterin das weiß, keine ahnung. Nur habe ich heute die Schwestern der Vermieterin im Flur getroffen. ( Die Hunde liefen hinter mir, haben weder gebellt, noch gezogen noch sonst was, also absolut vorbildlich) Allerdings hat mich eine der Schwestern sofort, böse angepampt, ob ich denn wüsste das Hundehaltung verboten wäre. Wenn nicht dann müsste man den Mietvertrag ändern usw. Ich habe Ihr nur dazwischengeredet und meinte, total Freundlich das ich nur Gast bei meinem Partner bin der oben wohnt und wir vielleicht 2 mal die Woche da sind, wenn überhaupt.

Intressiert hat sie das weniger, sie hat weiter gepampt.

Habe mich dann freundlich verabschiedet und bin gegangen.

Nun ist es so, das ich bedenken habe das mein Partner ärger bekommt. Können Sie Ihm schriftlich verbieten, die Hunde ins Haus kommen zu lassen? Ihm vielleicht die Wohnung kündigen?

Zur Info, nicht ein Nachbar hat sich bisher bei der Vermieterin über die Hunde beschwert.

Habt Ihr vielleicht ein paar Infos für mich, die ich an meinen Partner weiterleiten kann. Ich bin mir nämlich sicher, das die Vermieterin, die eine alte Hexe ist, Ihm schriftlich irgendetwas zukommen lassen wird.

-> das war ein Text von mir von letzter Woche, nun kommt der heutige Stand hinzu!

.... : Soo nun ist es zum ultimativen Knall gekommen!

Mein Partner war da um der Vermieterin "die Pistole auf die Brust zu setzten" das sie endlich mal das Schimmelproblem in den Griff bekommt, ansonsten würde sie vom Anwalt hören.

Da sagte die Schwester der Vermieterin, die mich den genannten Tag mit den Hunden gesehen hat,das sie in Zukunft nicht mehr wünscht, das ich das Haus mit den Hunden betrete! Also quasi Hausverbot! Die Versuche meines Partner zur erklären,das ich max. 2 mal die Woche da bin und das anhand meines Arbeitsplanes belegen könnte, wurden abgeblockt. Sie hätte da jetzt keine Lust drüber zu sprechen, das würde man das nächste mal klären, es hätten sich auch 2 Mieter beschwert -> das kann ich nicht glauben, denn alle kommen gut mit uns aus und die Hunde sind kaum wahrzunehmen wenn ich mit Ihnen da bin. Außerdem glaube ich, das wenn sich jemand beschwert hat, hätten wir eher bescheid gewusst.

Und was mich sooo ärgert, hätte sie mich den einen Tag nicht gesehen, wüsste sie bis heute nicht, das ich da bin *grr*

Werde Montag jetzt abwarten, denn dann ist mein Partner das nächste mal da um das mit dem Schimmel zu klären und er wird das Thema nochmal ansprechen. Sollten die bei Ihrer Meinung bleiben, werde ich mich bei den Mietern kundig machen und Unterschriften sammeln. Gibt es sonst noch etwas, was ich dagegen tun kann?

Liebe und stinewütende Grüße Julia


Könnt Ihr mir noch weiterhelfen? Gibt es andere Möglichkeiten? Thomas, bist Du Rechtlich ein wenig mehr bewandert wie ich und kannst mich aufklären?
25.11.2011 19:39
Moin Julia,
Ahnung hab ich nicht viel - wie ist die Wohnungssituation bei euch in der Gegend? Viele freie Wohnungen? Wenn ja dann würd ichs drauf ankommen lassen und ggf. umziehen.

...drück euch die Daumen!
25.11.2011 19:50
Also ich glaube, ein Besuch kann nicht verwehrt werden. Wie das mit Übernachtung etc, ist und Regelmässigkeit,
keine Ahnung...
Gasthunde dürfen glaube ich sogar bis zu 3 Monate aufgenommen werden.
Am besten trägt er sich im Mieterbund ein und holt sich da Beistand und Auskünfte.

Was sagt Google?
25.11.2011 19:52
Norbert der Knaller ist, ich habe eine Freie Wohnung. MIt Kamin, Gartennutzung , Balkon und von der Größe her genauso wie die jetztige mit selbiger Zimmeranzahl ABER jetzt kommts, in einem anderem Stadtteil ( ca.10 km Unterschied) und meine Eltern als Vermieter, mit denen mein Partner aber absolut gut auskommt und es keinen Stress mit Besuch oder was auch immer geben würde + wir würden echt eine Menge an Geld sparen.

Er will aber nicht aus seinem Stadtteil raus. Statdessen ärgert er sich schon über ein Jahr mit dem Schimmel rum. Mehr wie IHm das anbieten - sogar meine Eltern haben Ihm das angeboten - kann ich nicht.

Jetzt muss ich gucken, das ich da noch irgendwie mit den Hunden hinkann, sonst sieht es schwarz aus!
25.11.2011 19:56
(25.11.2011 19:50)Jasmin schrieb:  Was sagt Google?

Google sagt das -> Hunde in einem Mietshaus sorgen immer wieder für Zwist, selbst wenn sie nur kurze Zeit anwesend sind. Grundsätzlich kann ein Vermieter einem Mieter nicht verbieten, Besuch zu bekommen, der einen Hund mitbringt. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag das Halten von Tieren untersagt ist. Der Vermieter wird dies nur dann untersagen können, wenn die Besucherhunde eine Bedrohung für die übrigen Hausbewohner darstellen würden.

Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03).

Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).

Also letztendlich kann sie mir nichts, weil nichts dergleichen zutrifft! Sicherlich bekommen aber Vermieter im Falle des Falles bei Gericht irgendwelche Sonderregelungen durch. Zumal ich z.b keinen Nachweis einer Begleithundeprüfung als Einstufung "gefährlicher Hund" bzw. "bedrohung" da habe.
25.11.2011 20:13
Ich würde zum Mieterbund gehen, schon wegen des Schimmels....

An seiner Stelle würde ich aber lieber bei Dir einziehen freuen
Allerdings ob ich die Eltern im Haus haben möchte... nö, ehe nicht.
25.11.2011 20:17
Naja gut ich würde seine Eltern auch nicht gerne im Haus haben, aber es soll ja nicht für ewig sein. Und wenn die Liste der PRO Seite länger ist wie die der CONTRA Liste, dann sollte man sich ernsthaft überlegen was sinniger ist.
25.11.2011 20:41
Von der Wohnung her hört es sich super an freuen
26.11.2011 00:06
...vielleicht ändert er ja noch seine Meinung! zwinkern
26.11.2011 14:16
Er ist da leider sehr sehr hartnäckig :-( Ich möchte das gerne mit seiner Wohnung geklärt haben, denn die Hunde ewig bei meinen Eltern lassen kann ich nicht.
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